In der heutigen Sitzung der Porzer Bezirksvertretung (05.11.2022) informiert die Stadtverwaltung in einer öffentlichen Mitteilung das Gremium über eine Quartiersentwicklung in Gremberghoven.
Der örtliche Bestandshalter Vonovia plant eine hohe Investition in den Ort und möchte die Weiterentwicklung maroder Flächen wie dem alten Supermarkt und Garagenhof vorantreiben und neuen Wohnraum schaffen.
Die in der Mitteilung vorgestellten Pläne geben aktuell nur einen groben Überblick über die geplanten Vorhaben in Gremberghoven und beruhen auf eine Bauvoranfrage aus dem Frühjahr. Viele Details wie beispielsweise der Austausch der zuletzt anfälligen zentralen Heizungsanlage mehrerer Wohnblöcke zu einer moderneren Anlage sind hier noch nicht genannt. Auch Verkehrszahlen werden noch nicht genannt.
Ob und in welchem Umfang die Quartiersentwicklung kommt, wird die Vonovia voraussichtlich erst zum Ende des Jahres beschließen.
Warum wird dann die Bezirksvertretung heute informiert, wenn der Investor sein Vorhaben noch nicht final beschlossen hat?
Die frühzeitige Information an die politischen Gremien bei einem Bauvorhaben nach § 34 BauGB in dieser Größe ist gesetzlich geregelt und ein formaler Prozess.
Bei § 34 BauGB handelt es sich die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Stark vereinfacht dargestellt: Bei 34er-Verfahren wird keine Entscheidung der Politik benötigt, sondern diese werden nur in Kenntnis gesetzt.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich konnte mit Vonovia vereinbaren, dass wir nach der abschließenden Entscheidung im Unternehmen gemeinsam eine Informationsveranstaltung für die Gremberghovenerinnen und Gremberghovener durchführen werden.
Ich fordere klar, dass die Vorhaben transparent den Anwohnerinnen und Anwohner dargestellt werden müssen und bin froh, dass diese Forderung vom Unternehmen unterstützt wird.